Deutschland
Geprüft am 7. November 2026 · Verlässlichkeit: hoch
| Wechselrichtergrenze | 800 VA |
|---|---|
| Module | 2.000 Wp laut Gesetz; 960 Wp mit Schuko Stecker laut Produktnorm |
| Anmeldung | Nur Marktstammdatenregister, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme |
| Speicher | Nicht von der Produktnorm erfasst. Speicher als eigene Einheit registrieren; beim Netzbetreiber nachfragen. |
| Mieter und Eigentümer | Seit Oktober 2024 privilegierte Maßnahme: Vermieter oder Eigentümer dürfen nur aus triftigem Grund ablehnen |
Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) erlaubt Laien den Anschluss an eine normale Schuko Steckdose, wenn der Wechselrichter höchstens 800 VA liefert und die Module zusammen höchstens 960 Wp haben. Darüber sieht die Norm eine spezielle Energiesteckdose vor.
Das Gesetz (Solarpaket I, Mai 2024) erlaubt bis zu 2.000 Wp Module bei 800 VA. 2.000 Wp am Schuko Stecker sind also legal, aber nicht normgerecht. Im Versicherungsfall ziehen Gutachter die Norm heran.
Die Anmeldung ist ein kurzes Onlineformular im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Für das Steckersolargerät selbst ist keine gesonderte Meldung beim Netzbetreiber nötig.
Noch nicht bestätigt
- Ob ein Balkonspeicher zusätzlich dem Netzbetreiber gemeldet werden muss: Quellen widersprechen sich (Merkblatt des Ministeriums gegenüber ADAC).
- Der Entwurf IEC 60364-7-751 könnte künftig einen eigenen Stromkreis verlangen.
Quellen
- VDE: first product standard for plug-in solar devices standard
- ADAC: Balkonkraftwerk anmelden secondary
- Marktstammdatenregister official
Dies ist eine Zusammenfassung zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; fragen Sie vor der Installation Ihren Netzbetreiber.