Österreich
Geprüft am 7. November 2026 · Verlässlichkeit: mittel
| Wechselrichtergrenze | 800 W |
|---|---|
| Module | National nicht festgelegt; manche Netzbetreiber erwarten höchstens 800 Wp für das vereinfachte Verfahren |
| Anmeldung | Meldung an den Netzbetreiber mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme |
| Speicher | Als Teil der Anlage melden; Details je nach Netzbetreiber |
| Mieter und Eigentümer | Noch nicht geprüft |
Anlagen bis 800 W Wechselrichterleistung gelten als Kleinsterzeugungsanlagen (§ 7 ElWOG 2010). Eine Genehmigung ist nicht nötig, der Netzbetreiber muss aber vorab informiert werden. Ein zentrales Register wie in Deutschland gibt es nicht.
Der Wechselrichter sollte auf der Liste TOR Erzeuger Typ A stehen und nach OVE R 25 zertifiziert sein. Manche Netzbetreiber verlangen angeblich einen Festanschluss statt Schuko Stecker; bitte beim eigenen nachfragen.
Noch nicht bestätigt
- Gesetzesänderungen 2026 (neues ElWG) und aktueller Umsatzsteuerstatus für Steckersolar.
Quellen
- ElWOG 2010, section 7 (RIS) official
- E-Control official
Dies ist eine Zusammenfassung zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; fragen Sie vor der Installation Ihren Netzbetreiber.