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Österreich

Geprüft am 7. November 2026 · Verlässlichkeit: mittel

Wechselrichtergrenze800 W
ModuleNational nicht festgelegt; manche Netzbetreiber erwarten höchstens 800 Wp für das vereinfachte Verfahren
AnmeldungMeldung an den Netzbetreiber mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme
SpeicherAls Teil der Anlage melden; Details je nach Netzbetreiber
Mieter und EigentümerNoch nicht geprüft

Anlagen bis 800 W Wechselrichterleistung gelten als Kleinsterzeugungsanlagen (§ 7 ElWOG 2010). Eine Genehmigung ist nicht nötig, der Netzbetreiber muss aber vorab informiert werden. Ein zentrales Register wie in Deutschland gibt es nicht.

Der Wechselrichter sollte auf der Liste TOR Erzeuger Typ A stehen und nach OVE R 25 zertifiziert sein. Manche Netzbetreiber verlangen angeblich einen Festanschluss statt Schuko Stecker; bitte beim eigenen nachfragen.

Noch nicht bestätigt

  • Gesetzesänderungen 2026 (neues ElWG) und aktueller Umsatzsteuerstatus für Steckersolar.

Quellen

Dies ist eine Zusammenfassung zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; fragen Sie vor der Installation Ihren Netzbetreiber.

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